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Bürokratieabbau: Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen

Bürokratieabbau - kürzere Aufbewahrung von steuerlichen Unterlagen

Die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen sollen rückwirkend für 2013 von zehn auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden.

Dies sieht ein im Bundeskabinett beschlossener Entwurf für Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen, Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger vor, der nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet wird.

Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie sieht in den kürzeren Aufbewahrungsfristen von steuerlichen Unterlagen einen wichtigen Schritt hin zu weiteren Entlastungen für unsere Unternehmen. „Insgesamt entlasten wir die Unternehmen damit um rund 2,5 Milliarden Euro jährlich." Er hoffe nun auf die Einsicht und Zustimmung der Länder.

Foto: Stefan Bayer / pixelio.de

 

Tag-It: Steuer, Steuerberatung, Steuerunterlagen, Steuerrecht, Buchhaltung, Abrechnung, Unternehmen, Selbstständige, Aufbewahrungsfrist

 

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