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Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament

Unternehmensnachfolge - Schmidt Notar Frankfurt

Wer gerade erst den Schritt in die Selbstständigkeit plant, für den dürfte es noch kein Thema sein. Spätestens wenn das Unternehmen gefestigt ist und aufgrund des Alters eine Firmenübergabe absehbar wird, sollten Unternehmer aber auch an die Unternehmensnachfolge denken.

Und dies lieber früher als später, rät Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Wirtschaftrecht und Notar in Frankfurt.

Denn nicht einmal die Hälfte der deutschen Unternehmen im Familienbesitz schaffen den Sprung in die zweite Generation. Und oftmals ist nicht fehlender wirtschaftlicher Erfolg der Grund für die Firmenaufgabe, sondern die Frage der Unternehmensnachfolge und die Organisation der Unternehmensübergabe.

Unternehmer sollten daher frühzeitig über die Unternehmensnachfolge nachdenken und geeignete Maßnahmen ergreifen. Über die Frage des Erbenausgleichs und der Besteuerung bei Erbschaft und Firmenübertragung bis hin zur Existenzsicherung des Unternehmensgründers selbst gilt es vieles zu beachten.

Ausführlich beleuchtet Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notarin aus Frankfurt, das Thema in einer aktuellen Pressemeldung:

Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament

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