Corona Virus, COVID-19 und Pflichten des Unternehmers
Am Thema Corona und den Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Privatleben kommt aktuell niemand vorbei. Viel wird unternommen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Doch welche Mitwirkungspflichten haben Sie als Unternehmer und wie müssen Sie reagieren, wenn in Ihrem Betrieb Verdachtsfälle oder sogar Infektionen auftreten?
Die wichtigsten Aspekte hierzu hat die IHK Frankfurt in einem Newsletter zusammengefasst und bietet auf ihrer Internetseite auch weitere Informationen:
Meldepflicht bei Erkrankung eines Mitarbeiters:
Die bei Corona vorgeschriebenen Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz bestehen nur gegenüber der Behörde. Nur der behandelnde Arzt - nicht das Unternehmen - muss bei Corona Verdacht eine Meldung an das Gesundheitsamt vornehmen.
Es gibt auch in der jetzigen Situation kein allgemeines Fragerecht nach dem Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Eine betriebsärztliche Untersuchung könnte z.B. nur angeordnet werden, wenn ein eindeutiger Risikofall besteht (Arbeitnehmer der im Ausland war für welches eine Reisewarnung vorliegt, Arbeitnehmer mit Kontakt zu Risikopersonen etc.).
Möglich dagegen ist es, eine interne Meldestelle im Unternehmen einzurichten, bei der Mitarbeiter potentielle Risiken melden können.
Informationspflicht:
Aus Gründen der Führsorgepflicht sollte der Arbeitgeber entsprechende Empfehlungen an die Beschäftigten weitergeben. Insoweit sind Unternehmer verpflichtet, die aktuellen behördlichen Empfehlungen (örtliches Gesundheitsamt, Robert Koch Institut, Auswärtiges Amt) zu verfolgen. Im Einzelfall kann es aufgrund der Fürsorgepflicht notwendig werden, die Erkrankung bzw. die Nichterkrankung aufgrund von Corona den Arbeitskollegen mitzuteilen.
Notfallplan:
Ein solcher ist nicht verpflichtend. Dennoch sollten Unternehmer sich Gedanken über eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung sowie mögliche Szenarien machen. In diesem Zusammenhang sollten Sie ebenfalls Ihre Versicherungen überprüfen.
- Gibt es eine Betriebsausfallversicherung?
- Wann greift diese?
- Wurden Rückstellungen für diese oder ähnliche Krisenfälle gebildet?
Mögliche Schritte präventiv und/oder im Krisenfall:
- Hinweise bezüglich Infektionsvermeidung an Mitarbeiter herausgeben.
- Handreichungen zu den folgenden Themen: Händewaschen, Desinfizieren, Hände schütteln, Husten, Niesen etc. Dies ist einfach und schnell
umsetzbar. - Dienstreiseregelungen überprüfen. Einschränkungen erlassen und prüfen, in welchen Fällen eine Telefon- oder Videokonferenz ausreichend ist.
Hier müssen ggf. die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. - Überprüfen welche Veranstaltungen und Meetings notwendig sind.
- Home-Office-Regelung überprüfen und ggf. einführen und/oder erweitern. Vorab muss geprüft werden, ob die praktische Umsetzung
gewährleistet ist und Home-Office sich überhaupt für Ihren Betrieb eignet. - Schichtarbeit/Schichtpläne überprüfen und ggf. einführen und/oder erweitern. Vorab muss geprüft werden, ob Schichtarbeit sich überhaupt für
Ihren Betrieb eignet. Arbeiten im 2- oder 3-Schichtbetrieb kann helfen einen vollständigen Ausfall der betrieblichen Tätigkeit zu verhindern. - Kurzarbeit ggf. einführen. Bei der Agentur kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kurzarbeitergeld beantragt werden.
- Reinigungsintervalle verstärken für Bereiche in Ihrem Unternehmen, welche von vielen Mitarbeitern genutzt werden (Kantine, Aufenthaltsraum,
Teeküchen etc.). - Großraumbüros/Shared Desk: Reinigungsintervalle verstärken. Sofern möglich jedem Mitarbeiter einen festen Platz zuweisen. Großraumbüros
vermeiden.
Quelle: IHK Frankfurt am Main
Weitere Informationen im Internet
Weitere Informationen zu den Arbeitsrechtlichen Auswirkungen der IHK Frankfurt:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/auswirkungen-corona-virus/index.html
Informationen über Förderinstrumente / Finanzhilfen infolge des Coronavirus:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/unternehmensfoerderung/mittelstandsfinanzierung/foerderinstrumenteinfolgedescoronavirus/index.html
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus durch das Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 vom Robert Koch Institut:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Ein Beitrag von Martin Schmidt
Bild von Tumisu auf Pixabay.