Die GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland eine der beliebtesten Unternehmensformen. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen wählen sie sehr häufig. Doch wie gründet man eine GmbH?
Die GmbH bietet gegenüber anderen Unternehmensformen einige Vorteile:
Die Gründung einer GmbH ist mit einem relativ geringen Stammkapital von 25.000 Euro möglich und vorübergehend reicht sogar eine erste Einlage von 12.500 Euro aus, um die Gründung vorzunehmen.
Die GmbH hat einen sehr guten Ruf. Unternehmen, die als GmbH firmieren, haftet bei vielen Menschen ein Image der Ernsthaftigkeit und Bodenständigkeit an.
Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der GmbH haften – mit Ausnahmen – nur begrenzt, das Privateigentum der GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer ist in der Regel vor Haftungszugriffen geschützt.
Mitunter eröffnet die GmbH auch interessante steuerliche Gestaltungsspielräume, z.B. wenn es um die Altersvorsorge von geschäftsführenden Gesellschaftern geht.
Wie geht eine GmbH-Gründung vonstatten?
Idealtypisch lässt sich dies mit wenigen Schritten beschreiben:
Zuerst kommt es bei den Gründern zum Entschluss der Gründung und ggf. der Gründung einer Vorgründungsgesellschaft. Dann steht der Entwurf eines passenden Gesellschaftervertrages an, der die individuellen Umstände und Absichten der Unternehmung berücksichtigt. Herrscht Einigkeit, so muss der Gesellschaftervertrag durch einen Notar beurkundet werden. Weitere Schritte sind dann die Bestellung der Organe der GmbH, die Einzahlung des Stammkapitals sowie anschließend die Eintragung im Handelsregister.