Kostenlose App zur Arbeitszeiterfassung des BMAS soll Umgang für Mindestlohn und Dokumentationspflichten erleichtern.
Das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie", kurz Tarifautonomiestärkungsgesetz, ist am 16. August 2014 in Kraft getreten und beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Einher gehen Arbeitgeber-Pflichten zur Dokumentation, damit die Einhaltung des Mindestlohns auch bei einer amtlichen Überprüfung nachgewiesen werden kann. Als Hilfe hierfür bietet nun das Bundesamt für Arbeit und Soziales eine kostenlose App zur Zeiterfassung an.
Die App ist bislang für Endgeräte mit Android und Apple verfügbar und kann in den jeweiligen App-Stores heruntergeladen werden. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt durch Drücken eines Start/Stop-Knopfes unter Nutzung der Systemzeit des Telefons.
Die erfassten Daten werden anschließend lokal in der App gespeichert und an eine vorher definierte E-Mail-Adresse beim Arbeitgeber übertragen. Über entsprechende Sortierregeln im E-Mail-Programm kann der Arbeitgeber die Ablage der E-Mails für seine Beschäftigten organisieren und bei Bedarf der Kontrollbehörde Einsicht gewähren – ohne dass hierfür weitere technische Ausrüstung erforderlich ist.