Personal-Alternativen für Existenzgründer: Freie Mitarbeiter und Zeitarbeit
Sind die ersten Schritte der Existenzgründung gemacht, besteht je nach Gründungsumfang und Geschäftsgegenstand schnell Bedarf nach mehr Personal. Neben der Beschäftigung von festen Mitarbeitern bieten sich hierbei auch alternative Beschäftigungsformen wie die Zeitarbeit (auch Arbeitnehmerüberlassung) oder die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern an.
Für Existenzgründer stellt sich nun natürlich die Frage, welche Form der Personalplanung für das eigene Unternehmen die richtige ist bzw. wie sich die Personalstruktur zusammensetzen sollte. Denn natürlich ist es auch möglich, mit einem festen Personalstamm und gleichzeitig mit freien Mitarbeitern und der Unterstützung von einem Zeitarbeitsunternehmen zu arbeiten.
Der „eigene" Personalstamm: Feste Mitarbeiter
Einen Mitarbeiter in Vollzeit-Anstellung oder Teilzeitbasis einzustellen, ist für viele Existenzgründer oftmals ein großer Schritt. Sie übernehmen hiermit die wirtschaftliche Verantwortung für einen anderen Menschen und müssen dementsprechend Pflichten, Aufgaben und Kosten als Arbeitgeber verantwortlich übernehmen. Zusätzlich zu den Lohnkosten kommen weitere Aufwendungen für die Verwaltung des Mitarbeiters wie die Anmeldung und Abrechnung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei der Krankenkasse, die Berechnung und Abführung von Lohnsteuer sowie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Wenn Sie einen Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich einstellen, sollten Sie hier an Lohnnebenkosten noch einmal rund die Hälfte dazurechnen.
Für dauerhafte, regelmäßig wiederkehrende Arbeiten kann sich der Schritt Arbeitgeber zu werden und der Einsatz von festen Mitarbeitern jedoch schnell lohnen. Denn im Vergleich zu anderen Arbeitsmodellen sind hier, eine gute Einarbeitung, entsprechende fachliche Eignung und Motivation der Mitarbeiter vorausgesetzt, die Kosten je Arbeitsstunde meist deutlich niedriger.
Freie Mitarbeiter für Ihr Unternehmen
So ziemlich die einfachste Art für Existenzgründe und junge Unternehmen den Personalstamm zu erweitern, ist die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern. Sie bezahlen Ihre freien Mitarbeiter, wenn es etwas zu tun gibt. Ist die Auftragslage schwächer, fallen Lohnfortzahlungen etc. weg. Und auch im Falle von Krankheit oder Urlaub stehen sie in der Regel nicht in Zahlungspflicht.
Der freie Mitarbeiter stellt Ihnen für die geleistete Arbeit eine Rechnung und damit ist für Sie alles erledigt. Um den bei Angestellten notwendigen Verwaltungsaufwand, wie An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse, Abrechnung von Lohnsteuern etc. müssen Sie sich nicht kümmern.
Klingt soweit doch sehr gut, aber warum sollten Sie den Einsatz freier Mitarbeiter dann gegen eine Festanstellung abwägen? Gerade bei höherwertigen Tätigkeiten, die Fachkenntnisse bzw. Erfahrung voraussetzen, wird der freie Mitarbeiter einen deutlich höheren Stundensatz verlangen, als der interne Stundensatz eines Festangestellten. Je nach Umfang der Beschäftigung kann eine Festanstellung dann deutlich kostengünstiger sein – Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaubsansprüche und Personalverwaltung mit eingerechnet.
Dann – ist die freie Zusammenarbeit flexibel ausgestaltet – ist das Verhältnis der Zusammenarbeit natürlich wesentlich lockerer als im Falle einer Festanstellung. Nicht nur Sie als Arbeitgeber, bzw. in diesem Fall als „Auftraggeber", profitieren hiervon. Auch der freie Mitarbeiter kann unter Umständen die Zusammenarbeit schneller aufkündigen oder reduzieren als Ihnen lieb ist, wenn er z.B. woanders ein besseres Angebot erhält.
Ist der freie Mitarbeiter eng in Ihr Unternehmen eingebunden und arbeitet in großem Umfang für Sie besteht zudem die Gefahr, dass er als scheinselbständig eingestuft wird. Diesen Punkt sollten Sie als Auftraggeber unbedingt beachten! Denn als Auftraggeber haften Sie bis zu mehreren Jahren für in diesem Fall nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Aspekt der freien Mitarbeit hat die IHK Berlin in einem Merkblatt zur Scheinselbstständigkeit zusammengestellt.
Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit befristeten und mobilen Arbeitsinteressen, deren Arbeitsleistung einem fremden Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Der Zeitarbeitsunternehmer ist hierbei alleiniger Arbeitgeber des vermittelten Arbeitnehmers (Leiharbeiter) und trägt alle Pflichten und Risiken des normalen Arbeitgebers. Zeitarbeitsunternehmen unterliegen festen Regularien und Zulassungsvoraussetzungen.
Als Unternehmer profitieren Sie bei der Beschäftigung von Mitarbeitern über ein Zeitarbeitsunternehmen, ähnlich wie bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter, vom Wegfall vieler bürokratischer Aufgaben. Die Pflichten des Arbeitgebers übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen für Sie.
Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung gibt es für eine Vielzahl betrieblicher Aufgaben, z.B. im Büro und in kaufmännischen Bereichen ebenso wie in der Produktion und Logistik (z.B. als Produktionshelfer oder Lagerhelfer). Ähnlich wie bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern wird die Entlastung im organisatorischen Bereich und die Flexibilität beim Einsatz der Mitarbeiter in der Regel mit einem höheren Stundensatz erkauft.
Zeitarbeit eignet sich daher besonders für Unternehmen, die z.B. aufgrund saisonaler Auftragsschwankungen einen stark schwankenden Personalbedarf haben, um hier Auftragsspitzen abzufangen. Zeitarbeit kann Existenzgründer und Startups bei Wachstumsschüben unterstützen. Und die Arbeitnehmerüberlassung ist häufig auch in anspruchsvollen Berufsfeldern zu finden, wenn zum Beispiel von für den Aufbau von Produktionsanlagen oder bei der Umsetzung von Projekten nur für einen begrenzten Zeitraum erfahrene Spezialisten wie Facharbeiter oder Ingenieure benötigt werden.
Ein Beitrag von Martin Schmidt
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