Rund 640.000 Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland. Und gerade bei Existenzgründern und kleinen Unternehmen besitzt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach wie vor eine besondere Bedeutung. Die GmbH ist mit relativ geringem Eigenkapital und Aufwand zu gründen. Gleichzeitig sind das Vermögen der Gesellschaft und das Vermögen der Gründer bzw. Gesellschafter und Geschäftsführer getrennt, anders als bei Personengesellschaften.
Bei der Personengesellschaft (z.B. GbR, e.K. oder oHG) haftet auch der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen. Bei der Kapitalgesellschaft bleibt dieses – mit Ausnahmen – außen vor. Aber wie genau geht eine GmbH-Gründung vor? Welche Schritte sind zu gehen, wann muss die Kapitaleinlage erfolgen, wann und wie der Handelsregistereintrag und welche Voraussetzungen muss zum Beispiel ein Geschäftsführer erfüllen?